Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sämtliche Angebote, Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen einem Auftraggeber und dem Anbieter HIGHLIGHT Congresstechnik Berlin (folgend HIGHLIGHT) unterliegen folgenden AGB’s. Alle Sach- und Dienstleistungen, die von HIGHLIGHT in Anspruch genommen werden unterliegen diesen AGB’s. Bei Beauftragung erkennt der Mieter die AGB‘s von HIGHLIGHT an, selbst wenn diese eventuell eigenen AGB`s entgegenstehen.

§1 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote von HIGHLIGHT sind unverbindlich. Der Mieter erwirkt die Rechtswirksamkeit des Angebotes mit seiner Unterschrift.

§2 Haftung, Gewährleistung
HIGHLIGHT verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben. Fällt eine Mietsache während der Mietdauer aus oder entsteht durch technischen Defekt eine Qualitätsminderung, versucht HIGHLIGHT den Schaden fachgerecht in möglichst kurzer Frist zu beheben, etwa durch Reparatur oder Austausch des Gerätes. Der Auftraggeber kann hierbei keinerlei Ansprüche gegenüber HIGHLIGHT geltend machen. Für die ordnungsgemäße Funktion der Technik wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Für Schäden an der Technik durch Wasser, Stromschwankungen etc. haftet der Auftraggeber.Ebenso haftet der Auftraggeber für Beschädigungen und Verluste bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte.

§3 Schadensersatz
Für die Schadensersatzansprüche des Mieters gilt ein Haftungsausschluss für die Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln von HIGHLIGHT. Soweit die Haftung von HIGHLIGHT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten sowie im Auftrag von HIGHLIGHT arbeitenden Mitarbeiter und Subunternehmer.

§4 Versicherung
Jede Mietsache ist vom Auftraggeber für die im allgemeinen verbundene Risiken ordnungsgemäß und ausreichend, zum angegebenen Versicherungswert zu versichern.

§5 Zahlungen
Die Zahlungsmodalitäten werden individuell vereinbart. Sollte dies vorab nicht geschehen, gelten Zahlungsbedingungen von 10 Tagen, ohne Abzüge. HIGHLIGHT ist berechtigt vom Mieter bei der Auftragserteilung eine Sicherheitsgebühr zu verlangen, die auf den Gesamtmietpreis nach Rechnungslegung angerechnet wird. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb bis 30 Werktagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. der Abholung der Geräte storniert, ist ein Schadensersatz in Höhe von 30% der vereinbarten Auftragssumme laut Angebot zu zahlen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb bis 15 Werktagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. der Abholung der Geräte storniert, ist ein Schadensersatz in Höhe von 50% der vereinbarten Auftragssumme lt. Angebot zu zahlen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb bis 10 Werktagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. der Abholung der Geräte storniert, ist ein Schadensersatz in Höhe von 80% der vereinbarten Auftragssumme lt. Angebot zu zahlen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb bis 5 Werktagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. der Abholung der Geräte storniert, ist ein Schadensersatz in Höhe von 100% der vereinbarten Auftragssumme laut Angebot zu zahlen. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Rechnungsbetrag inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ist innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzüge nach Rechnungsstellung zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters berechnet HIGHLIGHT Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Sonstige Ansprüche von HIGHLIGHT bleiben unberührt.

§6 Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von HIGHLIGHT.

§7 Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HIGHLIGHT und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr.

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen HIGHLIGHT
Berlin, den 12.02.2016
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